Anhängerkupplung, abnehmbar
Anhängerkupplung, abnehmbar
Erweitern Sie die Vielseitigkeit Ihres MG4 und machen Sie Ihr Fahrzeug bereit für jede Herausforderung des Alltags. Mit dieser praktischen Ausstattung können Sie problemlos Anhänger zum Transport von Grünschnitt oder anderen Ladegütern sowie Fahrradträgeraufsätze für den bequemen Transport Ihrer Fahrräder montieren. Dank einer Anhängelast von 500 kg und einer Stützlast von 50 kg genießen Sie volle Flexibilität für unterschiedlichste Transportaufgaben.
Verkaufspreis exkl. MwSt.
€ 575,00*Verkaufspreis inkl. 20% MwSt.
€ 690,00*Artikelnummer: SAC1001148
Passend für Modelle
- MG4 Electric Comfort 64 kWh MY22
- MG4 Electric Comfort 64 kWh MY23
- MG4 Electric Luxury 64 kWh MY23
- MG4 Electric Luxury 64kWh MY22
- MG4 Electric Standard 51 kWh MY22
- MG4 Electric Standard 51 kWh MY23
- MG4 Electric Trophy Extended Range MY24
- MG4 Electric XPower 64kWh MY23
* exkl. Lackier-, Einbau- oder Montagekosten
Produktdetails
Diese Anhängerkupplung wurde speziell für den MG4 entwickelt und überzeugt durch eine solide, zuverlässige Konstruktion, die perfekt auf Ihr Fahrzeug abgestimmt ist. So profitieren Sie von mehr Freiheit und Vielseitigkeit - ideal für Outdoor-Abenteuer, Gartenarbeiten oder den nächsten Wochenendausflug.
Ob für den Einsatz im Alltag, den Ausflug ins Grüne oder sportliche Aktivitäten - mit der für Anhänger und Fahrradträger geeigneten Anhängerkupplung sind Sie optimal für verschiedenste Anforderungen gerüstet.
- Abnehmbar
- Material: Stahl
- Max. Anhängelast: 500 kg
- D-Wert: 4,02 kN
- Max. Stützlast: 50 kg
Rüsten Sie Ihren MG mit der Anhängerkupplung aus, um sowohl Anhänger als auch Fahrradträgeraufsätze zu nutzen und Ihr Fahrzeug so noch vielseitiger und funktionaler zu gestalten! Machen Sie Ihr Fahrzeug zu einem echten Allrounder auf der Straße und genießen Sie die zahlreichen Möglichkeiten, die Ihnen die Anhängerkupplung bietet.
Hinweis: Der passende Elektro-Einbausatz ist separat erhältlich.
Wichtige Information: Die Anhängerkupplung darf nur an Fahrzeuge verbaut werden, die eine freigegebene Anhängelast in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Es gelten immer die angegebenen Zug- und Stützlasten des Fahrzeugherstellers!

