Anhängerkupplung, abnehmbar mit Elektro-Einbausatz
Anhängerkupplung, abnehmbar mit Elektro-Einbausatz
Die abnehmbare Anhängerkupplung für den Hyundai Santa FE MX5 bietet eine komfortable und sichere Möglichkeit, Ihren Anhänger oder Ihre Fahrräder auf einem Heckfahrradträger zu transportieren.
Verkaufspreis exkl. MwSt.
€ 440,83*Verkaufspreis inkl. 20% MwSt.
€ 529,00*Artikelnummer: APMG3161AS
Passend für Modelle
- SANTA FE HEV Calligraphy 4WD 5Sitz MY24
- SANTA FE HEV Prestige 2WD 5Sitzer MY24
- SANTA FE PHEV Calligraphy 4WD 5Sitz MY24
- SANTA FE PHEV Calligraphy 4WD 6Sitz MY24
- SANTA FE PHEV Prestige 4WD 5Sitzer MY24
- SANTA FE PHEV Trend 4WD 5Sitzer MY24
* exkl. Lackier-, Einbau- oder Montagekosten
Produktdetails
Das Automatiksystem ermöglicht eine einfache Demontage über den Drehgriff, während die automatische Verriegelung bei der Montage für zusätzliche Sicherheit sorgt. Mit dem 13-poligen Elektrosatz ist Ihr Fahrzeug optimal ausgestattet. Die 12-Volt-Steckdose verfügt über eine NSL-Abschaltung und ermöglicht eine elektronische Blinkkontrolle. Dank der LED-Kompatibilität haben Sie immer eine klare Sicht auf Ihre Blinker.
Diese Anhängekupplung ist nach europäischer Norm geprüft und erhielt das E-Prüfzeichen. Eine TÜV-Abnahme oder Eintragung ist in EU-Ländern nicht erforderlich.
Der fahrzeugspezifische Elektrosatz wurde speziell auf Ihren Hyundai Santa De MX5 abgestimmt und ist perfekt für Ihr Fahrzeug konfektioniert.
- Abnehmbare Kugelstange
- D-Wert: 11.3 kN
- Maximale Zuglast: 1.130 kg
- Maximale Stützlast: 100 kg
- Kein Ausschnitt im sichtbaren Bereich des Stoßfängers
- Demontage über Drehgriff
- 13-poliger Elektro-Einbausatz
- Automatische Verriegelung und abschließbar
- Park-Distance-Control-Abschaltung fahrzeugseitig
- Elektronische Blinkkontrolle: Ja
Montagehinweis: Nicht in Kombination mit vollwertigem Ersatzrad, nur kompatibel mit Notfallersatzrad und Tire Mobility Kit!
Wichtige Information: Die Anhängerkupplung darf nur an Fahrzeuge verbaut werden, die eine freigegebene Anhängelast in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Es gelten immer die angegebenen Zug- und Stützlasten des Fahrzeugherstellers!


